AKTUELLES
Aktuelles2019-04-04T11:01:59+02:00

Aktuelles

Elternunterhalt

Der Selbstbehalt von Kindern, die gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und von Trägern der Sozialhilfe aus übergeleitetem Recht in Anspruch genommen werden, wurde in der Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.01.2015 von 1.600,00 € auf 1.800,00 € angehoben.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich monatlich verbleiben muss.
Beim Elternunterhalt ist der Selbstbehalt, da daneben noch Freibeträge zu berücksichtigen sind, als Sockelbetrag ausgestaltet. Es kann sich jedoch allein wegen der Erhöhung des Selbstbehaltes eine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung ergeben.

Familienrecht|

Tricksen bei der Zeiterfassung kann den Job kosten

Was von einigen als Kavaliersdelikt am Arbeitsplatz angesehen wird, kann den Arbeitsplatz kosten.

Das Hessische LAG hat am 17.02. 2014 (16 Sa 1299/13) entschieden, dass es dem Arbeitgeber bei vorsätzlichem Zeitbetrug durch einen langjährig beschäftigen Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Ein solcher Vertrauensbruch wiegt dann, wenn ein Versehen ausgeschlossen werden kann, so schwer, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. In dem entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer bereits seit 25 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt. Er hatte Pausen von 3,5 Stunden gemacht, ohne sich an- oder abzumelden. Ein Versehen war auszuschließen, weil der Arbeitnehmer beobachtet wurde, dass er den Chip im Geldbeutel lies und zusätzlich mit der Hand abschirmte, wenn er diesen vor das Erfassungsgerät hielt…..Er konnte sich nach der Auffassung des Gerichts auch nicht irren, weil das Erfassungsgerät ein akustisches Signal beim Bedienen sendet.

Arbeitsrecht|
Nach oben