ARBEITSRECHT

Rechtsanwalt Franz Geus ist seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts sind für die Beteiligten äußerst unangenehm und gerade bei bestehenden Arbeitsverhältnissen mit einer Ehekrise vergleichbar, weil die Persönlichkeit betroffen ist und existenzielle Fragen wie der Verlust des Arbeitsplatzes und drohende Arbeitslosigkeit in den Vordergrund rücken.

Arbeitsverträge auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung bieten die rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit aber auch bei der Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das neue Mindestlohngesetz (MiloG) erfordert in vielen Bereichen Anpassungsbedarf.

Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zu unseren Mandanten zählen namhafte mittelständische Unternehmen aus der Region. Wir vertreten Kommunen, Gemeinden und Versorgungsbetriebe, aber auch Betriebsräte und Arbeitnehmer in Individual- und Beschlussverfahren.

Die Leistungen im Überblick:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsverträge
  • Kündigung
  • Zeugnis